
Rückbau
Abbruch, Rückbau und Entkernung
Beim Rückbau wird nicht nur etwas entfernt, sondern die Grundlage für alles Weitere hergestellt. Eine Wohnung, die sauber entkernt und besenrein übergeben wird, lässt sich zügig neu aufbauen. Eine Wohnung, in der Reste, Schutt und halb abgerissene Einbauten stehen, kostet in jedem folgenden Gewerk Zeit.
Leistungsumfang
Was dazugehört
Nicht jedes Vorhaben braucht alles davon. Der Umfang wird nach der Besichtigung festgelegt.

- Entkernung
- Bodenbeläge, Estrich, Wandbeläge, Fliesen, Decken, nichttragende Wände, Türen, Zargen und alte Einbauten.
- Selektiver Rückbau
- Gezielter Rückbau einzelner Bauteile, wenn nur ein Teil des Gebäudes verändert wird und der Rest in Betrieb bleibt.
- Wandöffnungen und Durchbrüche
- Öffnungen für Türen, Fenster und Durchgänge, bei tragenden Bauteilen nur nach statischer Freigabe.
- Demontage von Einbauten
- Küchen, Sanitärobjekte, Einbauschränke, abgehängte Decken, Verkleidungen und alte Technik.
- Staub- und Nachbarschaftsschutz
- Staubschutzwände, Abklebungen, Schutz von Treppenhaus, Aufzug und Zugangswegen.
- Getrennte Erfassung
- Bauschutt, Holz, Metall und Restmaterialien werden getrennt gesammelt und geordnet abgefahren.
- Besenreine Übergabe
- Die Fläche wird geräumt und gekehrt übergeben, damit die folgenden Gewerke direkt anfangen können.
Typische Vorhaben
Damit kommen Interessenten zu uns
Finden Sie Ihre Situation wieder? Dann verweisen Sie in der Anfrage einfach darauf.
- Wohnung wird vor der Komplettsanierung leergeräumt
- Bad und Küche sollen bis auf den Rohbau zurückgebaut werden
- Ladenlokal oder Büro wird für eine neue Nutzung entkernt
- Einzelne nichttragende Wände sollen entfernt werden
- Estrich und alter Bodenaufbau müssen raus, weil der Aufbau zu hoch ist
- Nach einem Wasser- oder Brandschaden muss geschädigte Substanz entfernt werden
Worauf es ankommt
Punkte, die über das Ergebnis entscheiden
Schadstoffe vor dem ersten Schlag klären
In Gebäuden vor 1995 können asbesthaltige Materialien verbaut sein, etwa in alten Bodenklebern, Fliesenklebern, Vinyl-Asbest-Platten oder Dichtschnüren. Solche Arbeiten unterliegen eigenen Vorschriften und gehören in die Hand eines dafür zugelassenen Fachbetriebs. Wenn ein Verdacht besteht, sagen wir das und bauen nicht einfach zurück.
Tragend oder nicht tragend ist keine Sichtprüfung
Eine dünne Wand kann tragend sein, eine dicke Wand muss es nicht sein. Bevor eine Wand fällt, muss geklärt sein, welche Funktion sie hat. Bei Bedarf über einen Statiker.
Zugangswege bestimmen den Aufwand
Ob eine Fläche im Erdgeschoss mit Hofzufahrt oder im vierten Obergeschoss ohne Aufzug liegt, verändert Dauer und Aufwand erheblich. Nennen Sie Etage, Aufzug und Stellmöglichkeit für Container in der Anfrage.
Container brauchen Platz und manchmal eine Genehmigung
Steht der Container im öffentlichen Straßenraum, ist eine Sondernutzungserlaubnis nötig. Das ist einplanbar, aber nicht kurzfristig.

Vor der Anfrage
Das hilft uns weiter
Je mehr davon in der Anfrage steht, desto weniger Rückfragen. Nichts davon ist Pflicht.
- Etage, Aufzug vorhanden, Zufahrt für Fahrzeuge und Container
- Ungefähre Fläche und was genau entfernt werden soll
- Baujahr des Gebäudes
- Ist das Gebäude bewohnt oder in Betrieb?
- Gibt es Hinweise auf Schadstoffe oder ein vorhandenes Gutachten?
- Fotos der betroffenen Bereiche
Fragen
Zu Abbruch, Rückbau und Entkernung
Übernehmen Sie auch die Entsorgung?
Ja, die getrennte Erfassung und der Abtransport gehören zum Rückbau dazu. Umfang und Menge klären wir bei der Besichtigung.
Was passiert bei Asbestverdacht?
Dann wird an dieser Stelle nicht weitergearbeitet. Solche Materialien dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben nach den geltenden Vorschriften entfernt werden. Wir sagen Ihnen, wenn wir einen Verdacht haben.
Wie halten Sie den Staub in Grenzen?
Mit Staubschutzwänden, abgeklebten Türen und geschützten Zugangswegen. Vollständig staubfrei ist ein Rückbau nicht, aber die angrenzenden Bereiche lassen sich weitgehend sauber halten.
Reißen Sie auch ganze Gebäude ab?
Unser Schwerpunkt liegt auf Entkernung und Rückbau im Bestand. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben in der Anfrage, dann sagen wir Ihnen, ob es passt.
Häufig zusammen beauftragt
Nächster Schritt
Abbruch, Rückbau und Entkernung anfragen
Beschreiben Sie Objekt und Umfang in ein paar Sätzen. Wir melden uns zurück und stimmen die Besichtigung ab.



